Seit dem Jahr 2000 gilt ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dadurch erhalten Kinder ausländischer Eltern mit der Geburt in Deutschland automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die bundeseinheitlichen Regelungen des Staatsangehörigkeitsrechtes wurden durch das Zuwanderungsgesetz 2005 und durch das "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" im August 2007 weiter verändert. Hierdurch verkürzt sich beispielsweise die erforderliche Aufenthaltszeit für eine Anspruchseinbürgerung bei einer erfolgreichen Teilnahme am Integrationskurs von acht Jahren auf sieben Jahre. Wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen, ist eine weitere Verkürzung auf sechs Jahre möglich.
Den Wortlaut des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie beim Bundesjustizministerium.
Die vorläufigen Anwendungshinweise des Bundes und weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministerium des Innern.

