AKTUELLER HINWEIS

Bundestag und Bundesrat haben ein neues Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. Dieses wird wahrscheinlich zum Ende des ersten Halbjahrs 2024 in Kraft treten. Bis dahin gilt die alte Rechtslage. Wir werden diese Internetseite mit Inkraftreten des Gesetzes an die neue Rechtslage anpassen. Weitere Informationen zum Inhalt des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie hier auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums.

Ja zur Einbürgerung

In Rheinland-Pfalz haben sich bereits zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit dafür entschieden Deutsche bzw. Deutscher zu werden. So sagen jedes Jahr mehrere tausend Menschen „Ja“ zur Einbürgerung.

Viele in Rheinland-Pfalz lebende ausländische Einwohnerinnen und Einwohner erfüllen ebenfalls bereits die Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft. Sie müssen nur einen Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Die Landesregierung fördert und unterstützt die Einbürgerung. Denn sie möchte, dass dauerhaft hier lebende Menschen als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gleichberechtigt am politischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Leben Sie dauerhaft in Rheinland-Pfalz und haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit? Haben Sie schon darüber nachgedacht sich einbürgern zu lassen? Dadurch hätten Sie viele Vorteile.

Themenschwerpunkte

Fragen und Antworten

Einbürgerungsbroschüre

Hier finden Sie die Einbürgerungsbroschüre des Landes sowie die häufigsten Fragen zur Einbürgerung.

Voraussetzungen

Hier erhalten Sie Informationen über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

Information

Beratungsangebote

Lassen Sie sich weiter informieren und nutzen Sie die Beratungsangebote. Hier finden Sie die Adressen.

Rundschreiben

Hier finden Sie die Rundschreiben der Landesregierung an die kommunalen Behörden zum Thema Einbürgerung.

Kampagne

Ja zur Einbürgerung

Zur Förderung und Unterstützung der Einbürgerung führt die Landesregierung gemeinsam mit Partnern eine Kampagne durch.

Wiedergutmachungs­regelungen

Hier erhalten Sie Informationen zur Wiedergutmachung von erlittenem staatsangehörigkeitsrechtlichem Unrecht in der Vergangenheit.

Optionspflicht

Neu­regelung „Doppelpass”

Seit 2014 gibt es eine neue Regelung zur doppelten Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder.

Download

Einbürgerungsstudie „Mehr als nur ein Pass“

Die Studie beleuchtet unterschiedliche Facetten von Einbürgerung in Rheinland-Pfalz.