Kontakt zur Einbürgerungsbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, sich hierüber beraten lassen oder nach dem Verfahrensstand fragen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Einbürgerungsbehörde. Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, ist die Kreisverwaltung für Sie zuständig; in einer kreisfreien Stadt die Stadtverwaltung. Die Einbürgerungsbehörde berät Sie, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen und welche Unterlagen Sie für eine Antragstellung benötigen. Die Beratung ist gebührenfrei. Gebühren werden erst erhoben, wenn ein Antrag gestellt wird. Allgemeine Informationen über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erhalten Sie hier und die Adressen der Einbürgerungsbehörden im PDF-Download "Übersicht Kreis- & Stadtverwaltungen".
Eine Beratung oder Antragstellung beim Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr ist nicht möglich. Daher werden solche Anfragen seitens des Integrationsministeriums nicht bearbeitet.